Aktuelle Informationen zu COVID-Erkrankung/Verhaltensmaßnahmen
- Berliner Senat: www.berlin.de/corona
- Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten: www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_26
- Senatseigene Testzentren: www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/allgemeine-infos
- Anspruch auf kostenlosen PCR-Test in den senatseigenen Testzentren:
- Test-Hotline 0800-2668363 (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr, Sa und So 09-18 Uhr)
- Telefonische Auskunft:
Hotline von 7 bis 18 Uhr: 030-9028-2828
bei gesundheitlichen Beschwerden: 116117 - Hotline/Website des zuständigen Gesundheitsamtes des Bezirkes
- Kassenärztliche Vereinigung Berlin: www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/allgemeine-infos
- PatientInnen ohne hausärztliche Versorgung > COVID-19 Praxen Berlin (unter www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/allgemeine-infos)
- Robert Koch Institut: www.rki.de immer gut, meistens findet man alles unter der Rubrik: RKI > COVID-19 > häufig gestellte Fragen
Quarantänepflichten
In Berlin gelten aktuell folgende Isolationsregelungen für Personen, die an COVID-19 erkrankt sind (SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 03.05.2022):
- Es liegt ein positiver PCR-Test, PoC-Schnelltest oder ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest (z.B. des Arbeitgebers) vor: Bitte begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne.
- Es liegt ein positiven PoC-Selbsttest vor, welcher nicht unter Aufsicht durchgeführt wurde: Bitte machen Sie unverzüglich einen Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle. Auch wenn in diesem Fall zunächst keine Quarantänepflicht gilt, sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben.
- Wie lange gilt die häusliche Isolation bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses:
- Grundsätzlich 10 Tage. Danach endet die Isolationspflicht ohne Test.
- Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag der Selbstisolation möglich. Vorausgesetzt Betroffene sind mindestens 48 Stunden symptomfrei und können einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.
Bitte beachten Sie: Während der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten. Wer mittels Schnelltest positiv getestet wurde, kann eine kostenlose PCR-Testung zur Verifizierung durchführen lassen. Fällt der PCR-Test negativ aus, endet die Quarantänepflicht.
Quarantänepflicht für Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen von mit Covid-19-Infizierten sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gelten für symptomlose Personen, die:
- vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
- vollständig geimpft sind und die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
- nach einer Corona-Erkrankung, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt, genesen sind
- nach einer Corona-Erkrankung eine Impfung erhalten haben, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt
- vollständig geimpft sind und für welche die Ständige Impfkommission keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung ausgesprochen hat
Die Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne Test. Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist möglich
- nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest.
- nach fünf Tagen für Kinder und Schüler:innen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.
Wer die Quarantänepflichten nicht einhält oder nach einem positiven PoC-Test keinen PCR-Test vornehmen lässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro.