Covid-19-Erkrankung

Aktuelle Informationen zu COVID-Erkrankung/Verhaltensmaßnahmen

Quarantänepflichten

In Berlin gelten aktuell folgende Isolationsregelungen für Personen, die an COVID-19 erkrankt sind (SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 03.05.2022):

  • Es liegt ein positiver PCR-Test, PoC-Schnelltest oder ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest (z.B. des Arbeitgebers) vor: Bitte begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne.
  • Es liegt ein positiven PoC-Selbsttest vor, welcher nicht unter Aufsicht durchgeführt wurde: Bitte machen Sie unverzüglich einen Schnelltest in einer zertifizierten Teststelle. Auch wenn in diesem Fall zunächst keine Quarantänepflicht gilt, sollten sich Betroffene vorsorglich in häusliche Isolation begeben.
  • Wie lange gilt die häusliche Isolation bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses:
    • Grundsätzlich 10 Tage. Danach endet die Isolationspflicht ohne Test.
    • Eine Verkürzung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag der Selbstisolation möglich. Vorausgesetzt Betroffene sind mindestens 48 Stunden symptomfrei und können einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen.

Bitte beachten Sie: Während der Quarantäne sind sämtliche Kontakte mit haushaltsfremden Personen verboten. Wer mittels Schnelltest positiv getestet wurde, kann eine kostenlose PCR-Testung zur Verifizierung durchführen lassen. Fällt der PCR-Test negativ aus, endet die Quarantänepflicht.

Quarantänepflicht für Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen von mit Covid-19-Infizierten sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gelten für symptomlose Personen, die:

  • vollständig geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
  • vollständig geimpft sind und die letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt
  • nach einer Corona-Erkrankung, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt, genesen sind
  • nach einer Corona-Erkrankung eine Impfung erhalten haben, die nicht mehr als drei Monate zurückliegt
  • vollständig geimpft sind und für welche die Ständige Impfkommission keine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung ausgesprochen hat

Die Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne Test. Eine Verkürzung der Quarantänezeit ist möglich

  • nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest.
  • nach fünf Tagen für Kinder und Schüler:innen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.

Wer die Quarantänepflichten nicht einhält oder nach einem positiven PoC-Test keinen PCR-Test vornehmen lässt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 1000 Euro.

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